ACK - eine kleine Historie

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist ein Zusammenschluss von Kirchen, die sich gemäß der Heiligen Schrift zu Jesus Christus als Gott und Heiland bekennen. Die ACK verfolgt das Ziel, die Einheit der Christen zu fördern. Das Glaubensbekenntnis zu Gott, dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, verbindet durch alle Trennungen hindurch die orthodoxen, die katholischen und die reformatorischen Kirchen.

 

Nationale Kirchen- und Christenräte oder Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen gibt es in vielen Ländern. In Deutschland ist der entsprechende nationale Zusammenschluss die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V." (englisch: Council of Christian Churches in Germany). Sie wurde 1948 gegründet. Damals gehörten ihr die Evangelische Kirche in Deutschland, fünf Freikirchen und die Alt-katholische Kirche an. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands in zwei Staaten konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR bereits seit 1963 nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen und kamen unter sich zusammen. 1970 wurde dann offiziell die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR" (AGSK) gegründet. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten (1990) schlossen sich auch die beiden Arbeitsgemeinschaften im November 1991 bei einer gemeinsamen Tagung in Eisenach wieder zusammen.

 

Zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. gehören regionale ACK in den einzelnen Bundesländern, so auch die ACK Sachsen-Anhalt. Sie konstituierte sich in ihrer jetzigen Form 1993. 

 

Davor gab es seit 1979 die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in den Bezirken Halle und Magdeburg", die ihrerseits ihre Ursprünge in den fünfziger Jahren hatte. Ihre Arbeit gestaltet sich in der Form, dass sich die Delegierten aus den einzelnen Mitgliedskirchen etwa dreimal jährlich zu einer eintägigen Arbeitsberatung an wechselnden Orten treffen. Gegenseitige Information, gemeinsame Initiativen, Projekte und Gottesdienste konkretisieren das ökumenische Miteinander. Neben den Fragen von Glaube, Gottesdienst und Bekenntnis spielt die gemeinsame Verantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung eine besondere Rolle. 

 

Die ACK in Sachsen-Anhalt beteiligt sich als eine regionale ACK an den Programmen der ACK in Deutschland, z.B. zur Begegnung mit Ausländern und Fremden. Mehrere gemeinsame Tagungen mit der ACK in Niedersachsen waren dem Gespräch und Zusammenwachsen von Ost und West in Deutschland gewidmet.

 

Für die derzeitige Arbeit ist das ökumenische Grundsatzpapier Charta Oecumenica eine wichtige Grundlage. Sie wurde als Grundlage der ökumenischen Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2001 von der Konferenz Europäischer Kirchen und der Europäischen Katholischen Bischofskonferenz unterschrieben. 

 

Auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag 2003 haben viele ACK-Kirchen die Charta Oecumenica für sich selber durch ihre Unterschrift rezipiert. Im Sinne der Selbstverpflichtungen der Charta will die ACK Sachsen-Anhalt ihr Engagement für die Ökumene weiterführen.

 

Satzung 

Präambel

1. Die "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Sachsen-Anhalt" ist eine Arbeitsgemeinschaft von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland, als Herrn der Welt und Haupt der Gemeinde bekennen.

2. Sie wollen der Gemeinschaft der Kirchen in Zeugnis und Dienst Gestalt geben sowie die Einheit der Gemeinde Jesu Christi sichtbar werden lassen und trachten gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Aufgaben

Die "Arbeitsgemeinschaft" hat folgende Aufgaben:

1. Sie tauscht die zur Zusammenarbeit notwendigen Informationen und Arbeitshilfen aus.

2. Sie regt das Gespräch über theologische Themen an.

3. Sie vermittelt den Erfahrungsaustausch zwischen ökumenischen Gruppen und lokalen Arbeitsgemeinschaften.

4. Sie fördert das gegenseitige Einvernehmen und hilft brüderlich bei Schwierigkeiten und Konflikten zwischen den Beteiligten.

5. Sie pflegt die Gemeinschaft in Zeugnis und Dienst in den verschiedenen Arbeitsgebieten kirchlichen Lebens.

6. Sie entwickelt ökumenische Initiativen und Aktionen in ihrem Bereich.

7. Sie fördert die ökumenische Arbeit in den Gemeinden und berät Gemeinden und Gruppen in ökumenischen Fragen.

8. Sie hält Verbindung zur "Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland e.V." und zu anderen regionalen Arbeitsgemeinschaften.



 

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